Freiehilfe Berlin

Arbeit statt Strafe – Fachvermittlungsstelle

Die Geldstrafe ist die häufigste strafrechtliche Sanktion in Deutschland. Aufgrund von anhaltend ungenügenden ökonomischen Ressourcen können viele Menschen die Geldstrafen nicht bezahlen. Bei uneinbringlichen Geldstrafen droht die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (§43 StGB). Die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie, gemeinnützige Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Justizpolitik.

Entsprechend der Berliner Tilgungsverordnung erhält die Fachvermittlungsstelle des Trägers FREIE HILFE BERLIN e.V. Zuweisungen der Staatsanwaltschaft Berlin, Verurteilte in freie Arbeit zu vermitteln und die Ableistung der Arbeit zu begleiten und zu kontrollieren.

Zu den Aufgaben der Fachvermittlungsstelle gehören:

  • Beratung zur Tilgung von Geldstrafen (freie Arbeit, Ratenzahlung, Stundung, Gnade, …),
  • Übernahme von Aufträgen der Staatsanwaltschaft Berlin zur Vermittlung an Beschäftigungsstellen und Unterstützung während des Arbeitsprozesses,
  • Intervention bei Konfliktfällen zwischen Klient*in, Beschäftigungsgeber*in und Staatsanwaltschaft,
  • Unterstützung von Klienten bei weiteren Problemen (Wohnung, Schulden, …) und
  • Weitervermittlung an andere Bereiche des FREIE HILFE BERLIN e.V. bzw. andere soziale Institutionen,

Kontakt und Sprechzeiten


Ansprechpartner:
E: arbeit-statt-strafe(at)freiehilfe.de
T: +49 (0)30 44 36 24 40
T: +49 (0)30 44 36 24 57
F: +49 (0)30 44 36 24 53

Telefonische Erreichbarkeit
Montag: 9-12 und 13-14 Uhr
Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr
Donnerstag: 9-12 und 13-17 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr


Öffnungszeiten
Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr
Donnerstag: 9-12 und 13-17 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung.