Freiehilfe Berlin

Betreutes Wohnen

D as Angebot des FREIE HILFE BERLIN e.V. richtet sich in erster Linie an Straffällige und Haftentlassene über 18 Jahre, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Viele dieser Menschen haben sehr lange Haftstrafen verbüßt, mit der Inhaftierung eventuell vorhandenen eigenen Wohnraum verloren, sie haben kaum familiäre oder andere soziale Bindungen, es bestehen Kontaktschwierigkeiten, sie haben ihre Biografie häufig nicht aufgearbeitet, fühlen sich sozial ausgegrenzt und haben verschiedenartige weitere Probleme. Ziel ist es, diese Menschen bei der Gestaltung eines selbstbestimmten und straffreien Lebens zu unterstützen.
Um den persönlichen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden, bieten wir unterschiedliche Betreuungsformen an:

Betreutes Einzelwohnen gem. §§ 67 ff. SGB XII in Wohnungen des Trägers FREIE HILFE BERLIN e.V.

Wir stellen angemessenen und möblierten Wohnraum für die Zeit der Betreuung zur Verfügung. Im Rahmen der Hilfe unterstützen wir:

  • bei der Erfüllung von Bewährungsauflagen bzw. bei noch anstehenden Gerichtsverhandlungen,
  • beim Erlernen bzw. Festigen der selbstständigen Bewirtschaftung eines Wohnraumes
  • in allen relevanten Lebensbereichen (Wohnen, Arbeit, Klärung des Lebensunterhalts und anderer finanzieller Probleme, soziale Kontakte, spezielle Hilfen wie Suchtberatung, Unterstützung bei Behörden)
  • bei der Suche nach eigenem Wohnraum

Betreutes Einzelwohnen gem. §§ 67 ff. SGB XII im eigenen Wohnraum

Im Rahmen der Hilfe unterstützen wir:

  • bei der Erfüllung von Bewährungsauflagen bzw. bei noch anstehenden Gerichtsverhandlungen,
  • beim Erlernen bzw. Festigen der selbstständigen Bewirtschaftung eines Wohnraumes
  • in allen relevanten Lebensbereichen an. (Wohnen, Arbeit, Klärung des Lebensunterhalts und anderer finanzieller Probleme, soziale Kontakte, Umgang mit bestehender Suchtproblematik, Unterstützung bei Behörden)
  • bei der Suche nach eigenem Wohnraum im Anschluss an die Betreuung

Betreutes Gruppenwohnen gem. §§ 67 ff. SGB XII

Wir bieten diese Wohnform sowohl für Erwachsene über 27 Jahre, als auch für junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr an, die mehr Unterstützung benötigen und noch nicht in der Lage sind allein in einer Wohnung leben zu können .Wir bieten ein eigenes Zimmer in großzügig geschnittenen Drei– bzw. Vier–Zimmer-Wohnungen mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad und einem Gruppenraum an.
Im Rahmen der Hilfe unterstützen wir:

  • bei der Erfüllung von Bewährungsauflagen bzw. bei noch anstehenden Gerichtsverhandlungen,
  • beim Erlernen bzw. Festigen der gemeinsamen Bewirtschaftung eines Wohnraumes
  • in allen relevanten Lebensbereichen an. (Wohnen, Arbeit, Klärung des Lebensunterhalts und anderer finanzieller Probleme, soziale Kontakte, Umgang mit bestehender Suchtproblematik, Unterstützung bei Behörden)
  • bei der Suche nach eigenem Wohnraum

Darüber hinaus bieten wir auch regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen für die Bewohner/-innen der Wohngemeinschaften an, um das Zusammenleben in der Gruppe aktiv gestalten zu können.

Unterstützung beim Wohnungserhalt oder der Wohnungserlangung gem. §§ 67 ff. SGB XII

Wenn der Verlust der eigenen Wohnung droht oder die Wohnverhältnisse unzumutbar sind, unterstützen wir bei der Erhaltung der Wohnung oder bei der Suche nach eigenem Wohnraum.
Im Rahmen dieser Hilfe unterstützen wir auch bei Problemen in anderen relevanten Lebensbereichen (Arbeit, Klärung des Lebensunterhalts und anderer finanzieller Probleme, soziale Kontakte, Unterstützung bei Behörden, Umgang mit Sucht)

Kontakt und Sprechzeiten


Standort: Mitte
Brunnenstraße 28
10119 Berlin
T: +49 (0)30 44 36 24 40
F: +49 (0)30 44 36 24 53
E: wohnen(at)freiehilfe.de

Standort: Wedding
Müllerstraße 30
13347 Berlin
T: +49 (0)30 85 61 31 49/50
F: +49 (0)30 64 49 31 61
E: wohnen(at)freiehilfe.de

Standort: Lichtenberg
Lückstraße 51
10317 Berlin
T: +49 (0)30 51 09 78 39
F: +49 (0)30 51 65 22 619
E: wohnen(at)freiehilfe.de



AnsprechpartnerIn:

Koordinatorin Ambulante Wohnhilfe: Frau Hampe

Pädagogische Fachaufsicht: Frau Luszeit

Finanzierung: Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales